Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 3. Das Kantonale Steueramt beantragt die Abweisung der Beschwerde. 4. Der Vertreter von A._____ hat eine Replik erstattet. Darin wird eventualiter beantragt, dass die Sicherstellungsverfügung vom 30. August 2023 nur über CHF 107'804.00 zu bestätigen sei. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft die direkten Bundessteuern 2015, 2016 und 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG).