Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Das Kantonale Steueramt hat am 30. August 2023 verfügt, dass A._____ zur Deckung der direkten Bundessteuern 2015, 2016 und 2020 CHF 111'535.00 sicherzustellen habe. 2. Die Sicherstellungsverfügung vom 30. August 2023 (Zustellung am 1. September 2023) liess A._____ mit rechtzeitiger Beschwerde vom 2. Oktober 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Die Sicherstellungsverfügung des Kantonalen Steueramtes vom 30.08.2023 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."