2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 650.00 (inkl. 7.7% MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Beschwerdeführer (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer Rechtsmittelbelehrung