6. 6.1. Die Steuerkommission Q._____ hat im Einspracheverfahren die Kosten der Solaranlage um einen "Beitrag D._____" von CHF 7'630.00 reduziert (vgl. Einspracheentscheid, S. 3). 6.2. Werden die Massnahmen durch öffentliche Gemeinwesen subventioniert, so kann die steuerpflichtige Person nur die Kosten abziehen, die sie selber trägt (Art. 1 Abs. 2 Liegenschaftskostenverordnung). 6.3. Förderbeiträge sind im Jahr der Auszahlung als "übrige Einkünfte" zu besteuern (StE 2022 B 25.6 Nr. 84; SGE vom 23. September 2021 [3-RV.2020.99]).