Eine Abzugsfähigkeit von 100% würde auch dem Umstand entsprechen, dass die aus der neuen Anlage gewonnenen Einspeisevergütungen, die vom lokalen Energieversorger bezahlt werden, als steuerbares Einkommen deklariert werden müssen. Bei 100% steuerbarem Einkommen wären auch die Gewinnungskosten dafür 100% zum Abzug zuzulassen." 3.2. Die Steuerkommission Q._____ hat im Einspracheverfahren für die Solaranlage CHF 14'965.00 (40% von CHF 37'411.70 [ohne Kosten für die Elektrotankstelle und die Anlagenüberwachung sowie unter Abzug des Beitrags D._____]) und für die Verbindung zum Haus CHF 2'979.00 zum Abzug zugelassen (vgl. Einspracheentscheid, S. 2 f.).