Im aktuell gültigen Merkblatt Liegenschaftsunterhalt des Kantonalen Steueramtes sind auf S. 36 die umweltfreundlichen Alternativsysteme, zu denen die Solarenergie gehört, aufgezeichnet. Abzugsfähig sind demnach die Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung stehen, nicht jedoch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Lagerung oder dem Transport von Energieträ- -4-