3. 3.1. 3.1.1. Die Beschwerdeführer haben bei ihrer Liegenschaft E-Strasse 136 in Q._____ im Jahr 2020 den Hundezwinger entfernt und an die bestehende Garage einen Geräte- und Fahrzeugunterstand angebaut. In der Folge liessen sie auf dem Dach der Garage und des Unterstandes eine Solaranlage erstellen. Die Kosten beliefen sich auf CHF 47'067.50 (exkl. Rabatt und MWSt; vgl. Rechnung der C._____ GmbH vom 29. September 2020). Die Beschwerdeführer beantragen in der Beschwerde, es seien diesbezüglich CHF 32'674.00 bzw. CHF 33'018.00 zum Abzug zuzulassen (vgl. Beschwerde S. 2). 3.1.2. Der neu bestellte Vertreter der Beschwerdeführer führt in seiner Replik das Folgende aus: