5. Die Steuerkommission Q._____ beantragt die Abweisung des Rekurses (recte: Beschwerde). Das Kantonale Steueramt beantragt, es seien von der Rechnung C._____ GmbH CHF 33'974.00 zum Abzug zuzulassen. 6. Der neu bestellte Vertreter von A._____ und B._____ hat eine Replik erstattet und beantragt, es sei das steuerbare Einkommen auf CHF 53'148.60 festzulegen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die vorliegende Beschwerde betrifft die direkte Bundessteuer 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) vom 14. Dezember 1990.