3. Mit Entscheid vom 27. Oktober 2022 reduzierte die Steuerkommission Q._____ in teilweiser Gutheissung der Einsprache das steuerbare Einkommen auf CHF 76'207.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 27. Oktober 2022 (Versanddatum 23. November 2022) hat A._____ mit rechtzeitiger Beschwerde vom 22. Dezember 2022 (Postaufgabe am 23. Dezember 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt, es sei das steuerbare Einkommen auf CHF 55'895.00 festzusetzen. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.