1. Mit Verfügung vom 30. März 2022 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 79'194.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 65'087.00 lediglich CHF 36'037.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 30. März 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 24. April 2022 (Posteingang am 2. Mai 2022) Einsprache. Die Steuerkommission Q._____ ging vom folgenden sinngemäss gestellten Begehren aus: "Der Liegenschaftsunterhalt sei neu zu prüfen und gemäss Aufstellung zu gewähren."