7.7.5. Das Merkblatt vom 8. Dezember 2020 gilt für die Einkommenssteuer 2020 und 2021, hingegen nicht für die hier massgebliche Steuerperiode 2013. Selbst wenn dieses zur Anwendung käme, wäre vorliegend bei einer Benützung der beiden Kinderzimmer als Arbeitszimmer für den entsprechenden Abzug mangels Mietvertrags auf die Anzahl Raumeinheiten gemäss Schätzungsprotokoll abzustellen (E. 7.7.4.). Die aargauische Rechtsprechung und Praxis werden durch den erwähnten Zeitungsartikel unvollständig wiedergegeben (vgl. E. 7.7.3. f.), weshalb auf diesen nicht abgestellt werden kann.