"(…) Für die Berechnung des Mietanteils eines Arbeitszimmers wird der prozentuale Anteil der Raumeinheiten (RE) des beruflich genutzten Raumes an den gesamten RE des Hauses oder der Wohnung ermittelt. Im selben Verhältnis wird die Eigenmiete oder der Mietzins aufgeteilt. Liegt ein Mietvertrag vor, wird der Mietzins durch die offizielle Zimmerzahl plus zwei (für Nebenräume wie die Küche und das Bad) geteilt. Ansonsten wird auf die Anzahl Raumeinheiten gemäss Schätzungsprotokoll abgestellt. Für die Nebenkosten eines Arbeitszimmers (Heizung, Reinigung, Beleuchtung) können CHF 30/m2 /Jahr in Abzug gebracht werden. (…)".