– Berechnung: Abzug privates Arbeitszimmer bei einem 5.5-Zimmer-EFH mit Eigenmietwert von CHF 36'000.00 pro Jahr. Eigenmietwert CHF 36'000.00 bei 7.5-Zimmern (5.5-Zimmer-Wohnung + 2 Nebenräume) x 1 Arbeitszimmer = steuerlicher Abzug: CHF 4'800.00. Im Merkblatt des Kantonalen Steueramts vom 8. Dezember 2020 "INFOR- MATION COVID-19-Massnahmen und deren Folgen für die Einkommensteuer 2020 und 2021" steht unter Ziff. 1.3.1. (Abzugsfähige Kosten) Folgendes: