Da in der Regel die eher kleineren (Kin- der-) Zimmer nicht mehr genutzt werden, führt die Berechnungsweise der ESTV tendenziell zu einem übersetzten Abzug. Die Wahl einer einfachen Methode durch die ESTV mag durch die Überlegung gerechtfertigt sein, dass sich diese in allen Kantonen anwenden lässt. Die Verwendung einer genaueren Methode in einem Kanton, wo die dafür nötigen Grundlagen von allgemeinen Gebäudeschätzungen her vorhanden sind, wird dadurch nicht ausgeschlossen (VGE vom 7. Juni 2000 [BE.1998.00391-K2]).