7.5.3. Gemäss aargauischer Rechtsprechung ist beim Unternutzungsabzug auf die Raumeinheiten nach Schätzungsprotokoll gemäss der Verordnung über die Bewertung der Grundstücke vom 4. November 1985 (VBG) abzustützen (VGE vom 7. Juni 2000 [BE.1998.00391-K2]; RGE vom 26. Juni 2008 [3-BB.2008.1]). Die Anzahl Raumeinheiten wird aufgrund der Zimmer- Fläche festgesetzt (vgl. Anhang 9 VBG). Die Wegleitung zur Steuererklärung 2013 sieht ebenfalls vor, dass die Höhe des Unternutzungsabzugs verhältnismässig zur gesamten Wohnfläche - 25 -