Zuschlag auf Eigenmietwert für direkte Bundessteuer 20 % CHF 570.00 Unternutzungsabzug CHF 3'421.00 Die Vorinstanz und das Kantonale Steueramt führen in ihren Vernehmlassungen aus, dass gemäss aargauischer Rechtsprechung der Berechnungsmethode, welche nach Raumeinheiten verfahre, derjenigen der ESTV, welche rein auf die Anzahl Zimmer abstelle, der Vorzug zu geben sei. Das Abstellen auf Raumeinheiten führe zu einem genaueren Ergebnis.