7.3. Umstritten ist einzig die Höhe des Unternutzungsabzugs. Vorliegend wird daher auch nur dies geprüft, zumal die Steuerperiode 2013 schon lange zurückliegt, was die Beweiserhebung erschwert. In künftigen Steuerperioden wird sich aber auch eine vertiefte Prüfung der Voraussetzungen des Unternutzungsabzugs aufdrängen. Als Erfahrungstatsache ist nämlich zu - 23 -