7.2.2. Im Interesse einer gleichmässigen Rechtsanwendung hat die ESTV am 7. Juli 1994 ein Rundschreiben verfasst mit dem Titel "Festsetzung des Eigenmietwertes bei Unternutzung von Liegenschaften des Privatvermögens (Art. 21 Abs. 2 DBG)" (nachfolgend: Rundschreiben vom 7. Juli 1994). In dessen lit. e steht Folgendes: