6.6. 6.6.1. Das Wertschriften- und Guthabenvermögen der Beschwerdeführer per 31. Dezember 2013 belief sich auf über CHF 2.5 Mio.; deren Schulden betrugen – ohne Berücksichtigung der Darlehensschulden gegenüber ihren Kindern – lediglich CHF 66'298.00, wovon CHF 58'365.00 Steuerschulden (vgl. Details Steuerveranlagung 2013 Einsprache). Allein bei der F._____ verfügten die Beschwerdeführer per 31. Dezember 2013 über Bankkonten im Wert von CHF 95'431.00.