leistung als Schenkung zu akzeptieren. Für das ungesicherte Opa-Darle- hen sei ein Zinssatz von 2.5 % das gerade noch vertretbare und akzeptable Minimum. Davon abweichend beantragen die Beschwerdeführer vor Spezialverwaltungsgericht, dass Schuldzinsen von 6 % zum Abzug zuzulassen seien. Da sich ihre Hoffnungen auf eine gütliche Einigung zerschlagen hätten, seien sie nicht mehr bereit, einen Teil der Zinszahlung als Schenkung zu akzeptieren.