6.2. In der Einsprache beantragten die Beschwerdeführer, dass betreffend das Opa-Darlehen Schuldzinsen von 2.5 % zum Abzug zuzulassen seien. Sie führten aus, dass, wenn besondere Verhältnisse, wie zum Beispiel enge Beziehungen, vorliegen würden, sich beim Darlehenszins ausnahmsweise die Frage einer teilweisen Schenkung stellen könne. Ein Teil der Zinszahlung gelte dann beim Schuldner als Schenkung. Um Streitigkeiten zu vermeiden, hätten sie sich bereit erklärt, die Würdigung eines Teils der Zins- - 17 -