Ohne dass dies vorliegend genauer zu prüfen wäre, resultiert jedenfalls im Regelfall bei vermögenden Eltern und erst am Anfang ihrer beruflichen Karriere oder sogar noch in Ausbildung stehenden Kindern insgesamt auch dann ein Progressionsvorteil (unterschiedlich hohe Steuerprogression bei Kindern und Eltern), wenn die Zinseinkünfte durch die Kinder versteuert werden (VGE vom 17. Oktober 2018 [WBE.2018.139]).