5.3.2. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass sie im Jahr 2010 bezüglich des von D._____ erhaltenen Darlehens CHF 30'000.00 und betreffend das Opa-Darlehen CHF 50'000.00 zurückbezahlt hätten. Angesichts dessen könne nicht behauptet werden, dass das Konstrukt allein oder primär dem Zweck der Steueroptimierung gedient habe.