5.2.4. Die Beschwerdeführer bringen sodann vor, dass der mit ihren Töchtern vereinbarte Zins von 5 % einem Drittvergleich standhalte. Im Jahr 2007 sei der durchschnittliche Obligationenzins in der Schweiz bei 3 % gelegen. Der mit den Töchtern vereinbarte Zins sei angesichts dessen, dass es sich dabei um ungesicherte Darlehen handle, unbedenklich und müsse steuerlich akzeptiert werden.