4.3. 4.3.1. Die Beschwerdeführer bringen hinsichtlich der Schenkungen und Darlehen im Jahr 2007 vor, dass die Transaktionen und Geldflüsse zeitlich verschoben stattgefunden hätten (vgl. E. 2.2.). Sinngemäss führen sie aus, dass es, anders als bei den Schenkungen und Darlehen in den Jahren 2011 / 2012, an der zeitgleichen Vornahme der beiden Rechtsgeschäfte und damit am objektiven Element der Steuerumgehung fehle. Die Beschwerdeführer machen weiter geltend, dass auch das subjektive Element der Steuerumgehung nicht erfüllt sei, da sie vom Darlehen von D._____ im Jahr 2010 CHF 30'000.00 zurückbezahlt hätten.