Ohne dass dies vorliegend genauer zu prüfen wäre, resultiere jedenfalls im Regelfall bei vermögenden Eltern und erst am Anfang ihrer beruflichen Karriere oder sogar noch in Ausbildung stehenden Kindern insgesamt auch dann ein Progressionsvorteil (unterschiedlich hohe Steuerprogression bei Kindern und Eltern), wenn die Zinseinkünfte durch die Kinder versteuert würden. Der erhebliche Steuervorteil liege hier also zumindest in der Progressionssenkung bei den Eltern im Vergleich zur Progressionserhöhung bei den Kindern und dies so lange, wie die Progression der Kinder niedriger sei als diejenige der Eltern.