Ob diese Regel auch in der vorliegenden Konstellation Geltung beanspruchen könne oder nicht doch eine Gesamtbetrachtung mit Vergleich der Steuerbelastungen bei Eltern und Kinder erfolgen müsse, könne hier offenbleiben: Ohne dass dies vorliegend genauer zu prüfen wäre, resultiere jedenfalls im Regelfall bei vermögenden Eltern und erst am Anfang ihrer beruflichen Karriere oder sogar noch in Ausbildung stehenden Kindern insgesamt auch dann ein Progressionsvorteil (unterschiedlich hohe Steuerprogression bei Kindern und Eltern), wenn die Zinseinkünfte durch die Kinder versteuert würden.