3.4.4. Betreffend das effektive Element wird im VGE vom 17. Oktober 2018 ausgeführt (WBE.2018.139), dass gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für die Annahme einer erheblichen Steuerersparnis irrelevant sei, wie sich das Konstrukt bei Dritten auswirke. Ob diese Regel auch in der vorliegenden Konstellation Geltung beanspruchen könne oder nicht doch eine Gesamtbetrachtung mit Vergleich der Steuerbelastungen bei Eltern und Kinder erfolgen müsse, könne hier offenbleiben: