Gerade im Verhältnis von in Finanzangelegenheiten häufig unerfahrenen Kindern und vermögenden Eltern, welche sich insoweit besser auskennen würden, könne es durchaus Sinn ergeben, wenn Kinder von ihren Eltern erhaltenes Schenkgut nicht nur mit deren Unterstützung anlegten, sondern die Vermögensanlage der Einfachheit halber den Eltern überliessen. Dafür sei es jedoch unabdingbar, dass der Steuerpflichtige den Nachweis erbringe, die fragliche Darlehenssumme konkret angelegt und damit eine Rendite erzielt zu haben, welche in der Höhe dem an die Kinder weitergereichten Darlehenszins entspreche.