3.4. 3.4.1. Das aargauische Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 2018 betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 (WBE.2018.139) die Schenkungen und Darlehen zwischen den Beschwerdeführern und ihren Kindern in den Jahren 2007 und 2011 / 2012 als Steuerumgehung gewürdigt und weder die diesbezüglichen Darlehenszinsen noch -schulden zum Abzug zugelassen.