2.4. In ihrer Steuererklärung 2013 deklarierten die Beschwerdeführer die vorgenannten Darlehen wie folgt: Gläubiger / Gläubigerin Schuldbetrag CHF Zins CHF C._____ 50'000.00 3'000.00 C._____ 100'000.00 5'000.00 D._____ 170'000.00 8'500.00 E._____ 100'000.00 5'000.00 2.5. Die Vorinstanz liess in der Veranlagung sowie im Einspracheentscheid betreffend die von den Kindern gewährten Darlehen nur hinsichtlich des Opa- Darlehens Schuldzinsen von CHF 750.00 (1.5 % anstatt 6 %) zum Abzug zu.