4. Den Einspracheentscheid vom 9. März 2023 (Zustellung am 24. März 2023) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitiger Beschwerde vom 24. April 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen folgenden Antrag: Das steuerbare Einkommen sei auf CHF 224'900.00 festzusetzen, unter Kostenfolge zulasten des Staates. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission R._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung der Beschwerde.