1. Mit Verfügung vom 20. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2013 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 233'300.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden von den Schuldzinsen von CHF 21'500.00, welche mit von ihren drei Kindern gewährten Darlehen im Zusammenhang stehen, lediglich CHF 750.00 berücksichtigt. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Januar 2023 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 20. Februar 2023 Einsprache und beantragten Folgendes: Das steuerbare Einkommen sei auf CHF 228'500.00 festzusetzen. 3. Mit Entscheid vom 9. März 2023 wies die Steuerkommission R._____ die Einsprache ab.