"3.2. In Unternehmenskaufverträgen finden sich oft so genannte Earn out- Klauseln, wonach der Verkäufer nach dem Vollzug des Unternehmenskaufvertrages dem Verkäufer einen von bestimmten, nach dessen Vollzug (und damit zukünftigen) Ereignissen abhängigen Kaufpreis zahlt, wodurch ein variabler Kaufpreis vereinbart wird (MARKUS VISCHER, Earn out- Klauseln in Unternehmenskaufverträgen, SJZ 98/2002 S. 509; ALEXAN- - 20 -