6.2. 6.2.1. Das KStA RD hat sich in der Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 in Bezug auf das Gewinnanteilsrecht unter anderem auf eine vereinbarte Earn- out-Klausel bezogen. Das Bundesgericht hatte im Urteil vom 12. November 2018 (2C_731/2017) das Vorliegen einer Earnout-Klausel zu beurteilen und diese wie folgt definiert: