5.5. 5.5.1. Aus dem dargestellten Ablauf ergibt sich zweifelsfrei, dass per Ende 1984 die Überführung des Geschäftsvermögens von I._____ sel. in sein Privatvermögen von den Steuerbehörden akzeptiert und abgerechnet wurde. Die Berechnung des Liquidationsgewinnes und die Veranlagung desselben wurden im Jahr 1990 von der zuständigen Steuerkommission Q._____ unter Beizug des KStA BP als Fachstelle und damit zweifellos in voller Kenntnis des im Juni 1985 öffentlich beurkundeten Verkaufs des [...] inklusive Grundstücken vorgenommen. Die entsprechende Veranlagung des Liquidationsgewinnes betreffend das Jahr 1984 ist in formelle und materielle Rechtskraft erwachsen.