5.4.2. Mit Verfügung vom 20. Juli 1990 ("Eröffnungsdatum 10.7.1990") wurde I._____ sel. die direkte Bundessteuer 1984 betreffend Liquidationsgewinn mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'872'000.00 eröffnet und ein Steuerbetrag von CHF 215'140.00 in Rechnung gestellt (Beschwerdebeilage 6). Ebenso wurde I._____ sel. eine Zwischenveranlagung - 18 - per 1. Januar 1985 gewährt. So ist jedenfalls aus der Steuerausscheidung zur Veranlagungsperiode 1985/86 vom 18. April 1990 (Beschwerdebeilage 7) zu schliessen, da keine Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit mehr erfasst wurden.