5.1.2. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1984 übermittelte das KStA BP dem Vertreter von I._____ sel. die Liquidationsgewinn-Vorberechnung betreffend Überführung ins Privatvermögen per 1. Juli 1984, welche auch der Steuerkommission Q._____ zugestellt wurde. Für die direkte Bundessteuer ("Wehrsteuer") wurde ein Gewinn von CHF 5'830'010.00 berechnet. Dabei wurde "vorbehältlich weitere Gewinne aus Veräusserung von Geschäftsaktiven, Goodwill oder Reserven-Auflösungen" angemerkt und auf den Abzug der AHV auf dem Liquidationsgewinn hingewiesen. Die in den Akten befindliche Vorberechnung trägt den nachträglich angebrachten, handschriftlichen Vermerk "Durch Verkauf überholt".