5.2 und 5.3, und vom 9. Dezember 2016 [2C_308/2016, 2C_309/2016], Erw. 3.4 mit weiteren Hinweisen). - 14 - 4.2.3. Für die Zurechnung von Aufwand und Gewinnen ist das Periodizitätsprinzip zu beachten . Das Bundesgericht führte dazu im Urteil vom 28. März 2019 (2C_797/2018) aus: