3.4. Mit der Beschwerde wird geltend gemacht, beim Gewinnanteilsrecht handle es sich um eine bedingte weitere Kaufpreiszahlung, die als Gegenleistung für das von I._____ sel. veräusserte Grundstück geschuldet gewesen sei. Das Grundstück habe bei Vertragsabschluss nicht mehr zu Geschäftsvermögen von I._____ sel. gehört. Deshalb könne die weitere Kaufpreiszahlung nicht als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit der Besteuerung unterliegen. Die Geschäftsaufgabe von I._____