gewesen. Zwar hätten die erwähnten Bundesgerichtsurteile das bäuerliche Gewinnanteilsrecht der Miterben nach BGBB betroffen. Festgehalten worden sei jedoch auch in diesen Urteilen immer, dass es keine Rolle spiele, ob der Gewinnanteilsanspruch vertraglicher oder gesetzlicher Natur sei. Der Ausgleich unter den Berechtigten sei immer mit einer steuerneutralen Schuldentilgung vorgenommen worden (Bundesgerichtsurteil vom 13. März 2020 [2C_368/2019], Erw. 2.4). Die Behandlung der Auszahlung des Gewinnanteilsrechtes als geschäftsmässig begründeter Aufwand bei der Liegenschaftsverkäuferin habe nicht automatisch eine Einkommensbesteuerung bei den Begünstigten zur Folge.