3.1.4. Mit Verfügung vom 30. August 2022 wurde die Beschwerdeführerin für die direkte Bundessteuer 2020 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 2'738'820.00 veranlagt. Dabei wurde das Gewinnanteilsrecht im Umfang von CHF 2'632'753.00 (CHF 2'925'281.75 abzüglich 10 % AHV von CHF 292'528.00) als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erfasst. Die Steuerkommission Q._____ stützte sich dabei auf den Bericht des KStA RD vom 25. Oktober 2021.