2. Ev. sei die Einsprecherin vor die Steuerkommission einzuladen." 3. Mit Entscheid vom 26. Januar 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 26. Januar 2023 (Versand am 17. Februar 2023; Zustellung an die Vertreterin nach den Angaben im Rekurs am 20. Februar 2023) liess A._____ mit Beschwerde vom 20. März 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen. Sie liess folgende Anträge stellen: "1. Der Einsprache-Entscheid vom 26. Januar 2023 sei aufzuheben und das steuerbare Einkommen sei um das selbständige Erwerbseinkommen von CHF 2'632'753.00 herabzusetzen.