1. Mit Verfügung vom 30. August 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die direkte Bundessteuer 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 2'738'820.00 veranlagt. Dabei wurden CHF 2'632'753.00 aus einem "Gewinnanteilsrecht (gemäss Kaufvertrag vom tt.mm. 2020)" als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit erfasst. 2. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 30. August 2022 liess A._____ mit Schreiben vom 29. September 2022 Einsprache erheben. Sie liess beantragen: "1. Das steuerbare Einkommen sei um das selbständige Erwerbseinkommen von CHF 2'632'753.00 herabzusetzen.