6. Den Einspracheentscheid vom 26. August 2022 (zugestellt am 27. August 2022) hat A._____ mit Beschwerde vom 22. September 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellte den Antrag, der Verzugszins sei zu reduzieren. Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Das KStA beantragt die Abweisung der Beschwerde. 8. A._____ hat eine Replik erstattet. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: