1.3. Infolgedessen eröffnete das KStA mit Schreiben vom 25. Februar 2021 ein Nachsteuerverfahren über die Steuerjahre 2013 bis 2015. A._____ wurde bis zum 30. April 2021 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 1.4. Innert Frist reichte A._____ eine Stellungnahme ein. 2. Mit Verfügung vom 3. Juni 2021 setzte das KStA die Nachsteuern der direkten Bundessteuern 2013 bis 2015 von A._____ auf CHF 16'385.15 (inklusive Verzugszinsen) fest. 3. Gegen die Nachsteuerverfügung vom 3. Juni 2021 liess A._____ mit Schreiben vom 5. Juli 2021 durch seinen damaligen Vertreter Einsprache erheben.