Das Gleiche muss für das Beschwerdeverfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht gelten. 2.3. 2.3.1. Die Beschwerdeführerin reichte am 9. September 2022 (Postaufgabe) die Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des KStA JP ein. Am tt.mm.2023 wurde über sie der Konkurs eröffnet (am tt.mm.2023 im Amtsblatt des Kantons Aargau veröffentlichte vorläufige Konkursanzeige; Internet-Auszug aus dem Handelsregister vom tt.mm.2023). -5-