"1) Die umgehende Löschung der Betreibung aaa des Kantonalen Steueramtes vom 16.6.22 für einen Betrag von CHF 6'771.00 beim Betreibungsamt Q._____ ist zu veranlassen. 2) Der steuerbare Gewinn für 2019 ist auf CHF 0.- festzulegen. 3) Der steuerbare Gewinn für 2020 ist auf CHF 0.- festzulegen. 4) Die Kosten sind durch die Steuerbehörde des Kantons Aargau zu decken." 5. Das KStA beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 6. Die A._____ AG hat mit der Replik an den gestellten Anträgen festgehalten.