1. Der Beschwerdeführer wird wegen versuchter Steuerhinterziehung der direkten Bundessteuer 2016 zu einer Busse von CHF 5'674.00 verurteilt. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 300.00, der Kanzleigebühr von CHF 235.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 635.00, werden zu 90 % mit CHF 571.50 Dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 100.00 (inkl. MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Beschwerdeführers (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung direkte Bundessteuer Rechtsmittelbelehrung