der Beschwerdeführer aktiv gehandelt. Der Beschwerdeführer hat zudem an der Verhandlung ausgeführt, dass er die C. AG im Hinblick auf seine Pensionierung habe verkaufen wollen. In diesem Zusammenhang habe man festgestellt, dass er in den Vorjahren kaum Gewinn entnommen habe und vor einem Verkauf die flüssigen Mittel der Aktiengesellschaft zu reduzieren seien. Deshalb sei bereits in den Vorjahren jeweils eine ausserordentliche Dividende ausgeschüttet worden. Zahlungsaufträge der C. AG habe einzig der Beschwerdeführer unterzeichnet (Protokoll S. 4).